Klempner-Ausbildungsverordnung (KlempnerAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Klempner und zur Klempnerin

Ausfertigungsdatum: 21.06.2013


§ 1 KlempnerAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Klempners und der Klempnerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe 23 „Klempner“ der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.