(KJPsychTh-APrV)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Ausfertigungsdatum: 18.12.1998


§ 21 KJPsychTh-APrV Approbationsurkunde

Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 4 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.