(KirchenberufeV)
Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für kirchliche Berufe

Ausfertigungsdatum: 08.06.1972


§ 4 KirchenberufeV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1971 in Kraft.