(KInvFErrG)
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“

Ausfertigungsdatum: 24.06.2015


§ 7 KInvFErrG Verwaltungskosten

Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.