(KInvFErrG)
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“

Ausfertigungsdatum: 24.06.2015


§ 4 KInvFErrG Finanzierung des Sondervermögens

Der Bund stellt dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung.