Kindergelddaten-Abrufverordnung (KiGAbV)
Verordnung über den automatisierten Abruf von Kindergelddaten durch die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes

Ausfertigungsdatum: 24.04.2018


§ 6 KiGAbV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. § 3 Absatz 5 tritt am 25. Mai 2018 außer Kraft.