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Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen


Ausfertigungsdatum: 23.04.2002

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 11.12.2018 I 2394

Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Krankenhausleistungen
Abschnitt 2 Vergütung der Krankenhausleistungen
§ 3 Grundlagen
§ 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets
§ 5 Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen
§ 6 Vereinbarung sonstiger Entgelte
§ 6a Vereinbarung eines Pflegebudgets
Abschnitt 3 Entgeltarten und Abrechnung
§ 7 Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen
§ 8 Berechnung der Entgelte
Abschnitt 4 Vereinbarungsverfahren
§ 9 Vereinbarung auf Bundesebene
§ 10 Vereinbarung auf Landesebene
§ 11 Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus
§ 12 Vorläufige Vereinbarung
§ 13 Schiedsstelle
§ 14 Genehmigung
§ 15 Laufzeit
Abschnitt 5 Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistungen
§ 16 (weggefallen)
§ 17 Wahlleistungen
§ 18 Belegärzte
§ 19 Kostenerstattung der Ärzte
Abschnitt 6 Sonstige Vorschriften
§ 20 Zuständigkeit der Krankenkassen auf Landesebene
§ 21 Übermittlung und Nutzung von Daten
Anlage 1 Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB) nach § 11 Abs. 4 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)

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