(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2791 – 2793;
bezüglich einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben (kaufmännische Rundung).
| Position | Berichtsjahr
(1) | Vorjahr
(2) |
(1) | Daten zu den organisatorischen Grundlagen
- 1.
-
Investmentaktiengesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1)
- 2.
-
Investmentkommanditgesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1)
- 3.
-
Wurden Altersvorsorgeverträge abgeschlossen oder Mindestzahlungszusagen abgegeben (§ 25 Absatz 5 KAGB):
ja (= 0) / nein (= 1)
- 4.
-
Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB
| | |
(2) | Daten zur Vermögenslage
- 1.
-
Eigenmittel gemäß § 25 KAGB
- 2.
-
Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
- a)
-
Bruttobetrag der Kursreserven
- b)
-
Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften)1
- 3.
-
Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
- a)
-
Bruttobetrag der Kursreserven
- b)
-
Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften)
- 4.
-
Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und auf andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
- 5.
-
Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und auf andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
| | |
(3) | Daten zur Ertragslage
- 1.
-
Provisionsergebnis (Erträge und Aufwendungen)
- a)
-
Vergütung für die Verwaltung von Sondervermögen
- b)
-
Vergütung für individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB
- c)
-
Vereinnahmte Entgelte für Beratungsleistungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Nummer 3 KAGB in Bezug auf die
- aa)
-
Portfolioverwaltung von Sondervermögen
- bb)
-
durch andere erbrachte individuelle Vermögensverwaltung
- d)
-
Provisionen für den Vertrieb von Investmentanteilen
- e)
-
Rückvergütungen nach § 101 Absatz 2 Nummer 4 Alt. 1, ggf. in Verbindung mit § 120 Absatz 4 Satz 2, §§ 148 und 158 Satz 2 KAGB3
- f)
-
Sonstige Provisionserträge
- g)
-
Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Vergütung für die durch andere erbrachte individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB
- h)
-
Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Entgelte für Beratungsleistungen in Bezug auf die
- aa)
-
Portfolioverwaltung von Sondervermögen
- bb)
-
individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB
- i)
-
Für die Vermittlung von Investmentanteilen, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden, für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Provisionen3
- j)
-
Sonstige Provisionsaufwendungen
- k)
-
Provisionsergebnis (Saldo)
- 2.
-
Zinsergebnis
- a)
-
Zinserträge
- b)
-
Zinsaufwendungen
- c)
-
Zinsergebnis (Saldo)
- 3.
-
Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft
- 4.
-
Bewertungsergebnis Wertpapiere nach strengem Niederstwertprinzip
- 5.
-
Allgemeiner Verwaltungsaufwand
- a)
-
Personalaufwand
- b)
-
Andere Verwaltungsaufwendungen
- 6.
-
Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen
- 7.
-
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
- 8.
-
Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
- 9.
-
Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
- 10.
-
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
- 11.
-
Verlustvortrag aus dem Vorjahr
- 12.
-
Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen
- 13.
-
Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen
- 14.
-
Entnahmen aus Genussrechtskapital
- 15.
-
Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals
| | |
|
(4) | Ergänzende Angaben
- 1.
-
Abweichungen im Sinne des § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
- a)
-
Von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)
- b)
-
Von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)
- 2.
-
Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB)
- 3.
-
Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten
(§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV)
- a)
-
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 5)
- b)
-
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 6)
- 4.
-
Nachrangige Vermögensgegenstände
- a)
-
Nachrangige Forderungen an Kreditinstitute
- b)
-
Nachrangige Forderungen an Kunden
- c)
-
Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände
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