(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2791 – 2793;
            
            bezüglich einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
        
    
    
    
    
        Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben (kaufmännische Rundung).
        
        
        
            
                
                    |  | Position | Berichtsjahr (1)
 | Vorjahr (2)
 | 
            
            
                
                    | (1) | Daten zu den organisatorischen Grundlagen 
                            1.
                                Investmentaktiengesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1)2.
                                Investmentkommanditgesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1)3.
                                
                                    Wurden Altersvorsorgeverträge abgeschlossen oder Mindestzahlungszusagen abgegeben (§ 25 Absatz 5 KAGB ):
                                     
                                     ja (= 0) / nein (= 1)
                                4.
                                Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB |  |  | 
                
                    | (2) | Daten zur Vermögenslage 
                            1.
                                Eigenmittel gemäß § 25 KAGB2.
                                
                                    Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren 
                                     
                                        a)
                                            Bruttobetrag der Kursreservenb)
                                            Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften)13.
                                
                                    Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen 
                                     
                                        a)
                                            Bruttobetrag der Kursreservenb)
                                            Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften)4.
                                Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und auf andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen5.
                                Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und auf andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen |  |  | 
                
                    | (3) | Daten zur Ertragslage 
                            1.
                                
                                    Provisionsergebnis (Erträge und Aufwendungen) 
                                     
                                        a)
                                            Vergütung für die Verwaltung von Sondervermögenb)
                                            Vergütung für individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGBc)
                                            
                                                Vereinnahmte Entgelte für Beratungsleistungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Nummer 3 KAGB  in Bezug auf die 
                                                 
                                                    aa)
                                                        Portfolioverwaltung von Sondervermögenbb)
                                                        durch andere erbrachte individuelle Vermögensverwaltungd)
                                            Provisionen für den Vertrieb von Investmentanteilene)
                                            Rückvergütungen nach § 101 Absatz 2 Nummer 4 Alt. 1, ggf. in Verbindung mit § 120 Absatz 4 Satz 2, §§ 148 und 158 Satz 2 KAGB3f)
                                            Sonstige Provisionserträgeg)
                                            Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Vergütung für die durch andere erbrachte individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGBh)
                                            
                                                Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Entgelte für Beratungsleistungen in Bezug auf die 
                                                 
                                                    aa)
                                                        Portfolioverwaltung von Sondervermögenbb)
                                                        individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGBi)
                                            Für die Vermittlung von Investmentanteilen, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden, für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Provisionen3j)
                                            Sonstige Provisionsaufwendungenk)
                                            Provisionsergebnis (Saldo)2.
                                
                                    Zinsergebnis 
                                     
                                        a)
                                            Zinserträgeb)
                                            Zinsaufwendungenc)
                                            Zinsergebnis (Saldo)3.
                                Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft4.
                                Bewertungsergebnis Wertpapiere nach strengem Niederstwertprinzip5.
                                
                                    Allgemeiner Verwaltungsaufwand 
                                     
                                        a)
                                            Personalaufwandb)
                                            Andere Verwaltungsaufwendungen6.
                                Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen7.
                                Steuern vom Einkommen und vom Ertrag8.
                                Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen9.
                                Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne10.
                                Gewinnvortrag aus dem Vorjahr11.
                                Verlustvortrag aus dem Vorjahr12.
                                Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen13.
                                Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen14.
                                Entnahmen aus Genussrechtskapital15.
                                Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals |  |  | 
                
                    |  | 
                
                    | (4) | Ergänzende Angaben 
                            1.
                                
                                    Abweichungen im Sinne des § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB 
                                        a)
                                            Von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)b)
                                            Von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)2.
                                Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB )3.
                                
                                    Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten
                                     
                                     (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV ) 
                                     
                                        a)
                                            Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 5)b)
                                            Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 6)4.
                                
                                    Nachrangige Vermögensgegenstände 
                                     
                                        a)
                                            Nachrangige Forderungen an Kreditinstituteb)
                                            Nachrangige Forderungen an Kundenc)
                                            Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände |  |  | 
                
                    |  | 
            
        
        
        _____________