Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfbV)
Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen

Ausfertigungsdatum: 24.07.2013


Anlage 1 KAPrüfbV (zu § 20) Datenübersicht für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften und intern verwaltete Investmentgesellschaften

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2791 – 2793;
bezüglich einzelner Änderungen vgl. Fußnote)



Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben (kaufmännische Rundung).

PositionBerichtsjahr
(1)
Vorjahr
(2)
(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen
1.
Investmentaktiengesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1)
2.
Investmentkommanditgesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1)
3.
Wurden Altersvorsorgeverträge abgeschlossen oder Mindestzahlungszusagen abgegeben (§ 25 Absatz 5 KAGB):
ja (= 0) / nein (= 1)
4.
Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB
(2)Daten zur Vermögenslage
1.
Eigenmittel gemäß § 25 KAGB
2.
Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
a)
Bruttobetrag der Kursreserven
b)
Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften)1
3.
Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
a)
Bruttobetrag der Kursreserven
b)
Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften)
4.
Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und auf andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
5.
Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und auf andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
(3)Daten zur Ertragslage
1.
Provisionsergebnis (Erträge und Aufwendungen)
a)
Vergütung für die Verwaltung von Sondervermögen
b)
Vergütung für individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB
c)
Vereinnahmte Entgelte für Beratungsleistungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Nummer 3 KAGB in Bezug auf die
aa)
Portfolioverwaltung von Sondervermögen
bb)
durch andere erbrachte individuelle Vermögensverwaltung
d)
Provisionen für den Vertrieb von Investmentanteilen
e)
Rückvergütungen nach § 101 Absatz 2 Nummer 4 Alt. 1, ggf. in Verbindung mit § 120 Absatz 4 Satz 2, §§ 148 und 158 Satz 2 KAGB3
f)
Sonstige Provisionserträge
g)
Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Vergütung für die durch andere erbrachte individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB
h)
Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Entgelte für Beratungsleistungen in Bezug auf die
aa)
Portfolioverwaltung von Sondervermögen
bb)
individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB
i)
Für die Vermittlung von Investmentanteilen, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden, für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Provisionen3
j)
Sonstige Provisionsaufwendungen
k)
Provisionsergebnis (Saldo)
2.
Zinsergebnis
a)
Zinserträge
b)
Zinsaufwendungen
c)
Zinsergebnis (Saldo)
3.
Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft
4.
Bewertungsergebnis Wertpapiere nach strengem Niederstwertprinzip
5.
Allgemeiner Verwaltungsaufwand
a)
Personalaufwand
b)
Andere Verwaltungsaufwendungen
6.
Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen
7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
8.
Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
9.
Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
10.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
11.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr
12.
Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen
13.
Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen
14.
Entnahmen aus Genussrechtskapital
15.
Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals
(4)Ergänzende Angaben
1.
Abweichungen im Sinne des § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
a)
Von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)
b)
Von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)
2.
Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB)
3.
Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten
(§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV)
a)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 5)
b)
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 6)
4.
Nachrangige Vermögensgegenstände
a)
Nachrangige Forderungen an Kreditinstitute
b)
Nachrangige Forderungen an Kunden
c)
Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände

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