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Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung (KaFbMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 08.05.2003


§ 10 KaFbMstrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2003 in Kraft.

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