(Fundstelle: BGBl. I 1997, 1771 - 1774; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
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Fachrichtung Anwendungsentwicklung
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(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
-
Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
- 4.2
-
Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
- 4.3
-
Anwendungssoftware,
- 5.3
-
Installieren und Konfigurieren
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
- 5.2
-
Programmiertechniken,
- 6.1
-
Analyse und Design, Lernziele d und e,
- 6.2
-
Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
- 6.4
-
Testverfahren, Lernziele a, b und d,
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absätzen 1 bis 3 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
- 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
-
Umweltschutz,
- 2.2
-
betriebliche Organisation, Lernziele a bis c,
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren,
- 3.2
-
Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
- 3.3
-
Teamarbeit
zu vermitteln.
-
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
- 2.2
-
betriebliche Organisation, Lernziel d,
- 2.3
-
Beschaffung,
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
- 3.2
-
Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
- 4.1
-
Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
- 5.1
-
Ist-Analyse und Konzeption
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
-
Umweltschutz, Lernziele b bis d,
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.4
-
Netze, Dienste,
- 5.4
-
IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht,
- 5.5
-
Systempflege,
- 6.3
-
Schnittstellenkonzepte,
- 9.1
-
kundenspezifische Anpassung und Softwarepflege
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
-
Analyse und Design, Lernziele a bis c,
- 6.2
-
Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele a bis c,
- 6.4
-
Testverfahren, Lernziel c,
- 8.1
-
Architekturen,
- 8.2
-
Datenbanken und Schnittstellen,
- 9.2
-
Bedienoberflächen,
- 9.3
-
softwarebasierte Präsentation
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
-
Analyse und Design, Lernziele d und e,
- 6.2
-
Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
- 6.4
-
Testverfahren, Lernziele a, b und d,
fortzuführen.
-
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 7.
-
Schulung,
- 9.4
-
technisches Marketing,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele b und c,
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren, Lernziele b und c,
- 4.
-
informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte,
- 9.3
-
softwarebasierte Präsentation
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
- 10.
-
Fachaufgaben im Einsatzgebiet
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
-
Umweltschutz,
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
- 3.
-
Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
- 5.4
-
IT-Sicherheit, Datenschutz- und Urheberrecht,
- 6.
-
Systementwicklung,
- 8.
-
informations- und telekommunikationstechnische Systeme,
- 9.
-
kundenspezifische Anwendungslösungen
fortzuführen.
-
-
-
-
-
Fachrichtung Systemintegration
-
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
-
Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
- 4.2
-
Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
- 4.3
-
Anwendungssoftware,
- 5.3
-
Installieren und Konfigurieren
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
- 5.2
-
Programmiertechniken,
- 6.1
-
Analyse und Design, Lernziele d und e,
- 6.2
-
Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
- 6.4
-
Testverfahren, Lernziele a, b und d,
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absätzen 1 bis 3 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
- 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
-
Umweltschutz,
- 2.2
-
betriebliche Organisation, Lernziele a bis c,
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren,
- 3.2
-
Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
- 3.3
-
Teamarbeit
zu vermitteln.
-
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
- 2.2
-
betriebliche Organisation, Lernziel d,
- 2.3
-
Beschaffung,
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
- 3.2
-
Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
- 4.1
-
Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
- 5.1
-
Ist-Analyse und Konzeption
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
-
Umweltschutz, Lernziele b bis d,
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.4
-
Netze, Dienste,
- 5.4
-
IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht,
- 5.5
-
Systempflege,
- 6.3
-
Schnittstellenkonzepte,
- 8.1
-
Systemkonfiguration,
- 8.2
-
Netzwerke,
- 8.3
-
Systemlösungen
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
-
Analyse und Design, Lernziele a bis c,
- 6.2
-
Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele a bis c,
- 6.4
-
Testverfahren, Lernziel c,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
-
Analyse und Design, Lernziele d und e,
- 6.2
-
Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
- 6.4
-
Testverfahren, Lernziele a, b und d,
fortzuführen.
-
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 7.
-
Schulung,
- 8.4
-
Einführung von Systemen,
- 9.
-
Service
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele b und c,
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren, Lernziele b, c und e,
- 4.
-
informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte,
- 9.3
-
Systemunterstützung, Lernziel a,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
- 10.
-
Fachaufgaben im Einsatzgebiet
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
-
Umweltschutz,
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
- 3.
-
Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
- 5.4
-
IT-Sicherheit, Datenschutz- und Urheberrecht,
- 6.
-
Systementwicklung,
- 8.
-
Systemintegration
fortzuführen.