(1) Der Betriebsinhaber hat in Bezug auf seinen Betrieb im Antrag anzugeben:
- 1.
-
Name oder Firma einschließlich Rechtsform,
- 2.
-
Geburtsdatum, soweit es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person handelt,
- 3.
-
Gründungsdatum bei anderen Antragstellern als natürlichen Personen,
- 4.
-
Anschrift,
- 5.
-
Betriebsnummer,
- 6.
-
Bankverbindung des Betriebsinhabers,
- 7.
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das zuständige Finanzamt,
- 8.
-
im Falle mehrerer Betriebsteile Name, Anschrift und die nach der Viehverkehrsordnung vorgesehenen Registriernummern dieser Betriebsteile,
- 9.
-
im Falle einer Bevollmächtigung Name und Anschrift der bevollmächtigten Person.
(2) Zusätzlich kann der Betriebsinhaber in seinem Antrag freiwillig Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angeben.