(INTELSATÜbkÄndG)
Gesetz zu den Änderungen vom 1. September 1995 des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT"

Ausfertigungsdatum: 13.08.1998


Art 3 INTELSATÜbkÄndG

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann das INTELSAT-Übereinkommen in der durch die vereinbarten Änderungen vom 1. September 1995 geänderten Fassung mit einer amtlichen deutschen Übersetzung in der Neufassung bekanntmachen.