(INTELSATÜbkÄndG)
Gesetz zu den Änderungen vom 1. September 1995 des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT"

Ausfertigungsdatum: 13.08.1998


Art 4 INTELSATÜbkÄndG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem die Änderungen des Übereinkommens nach seinem Artikel XVII für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.