Die Erhebungen erfassen folgende Erhebungsmerkmale:
- 1.
-
bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dessen Abweisung mangels Masse:
- a)
-
Art des Verfahrens und des internationalen Bezugs,
- b)
-
Antragsteller,
- c)
-
Art des Rechtsträgers oder der Vermögensmasse (Schuldner); bei Unternehmen zusätzlich Rechtsform, Geschäftszweig, Jahr der Gründung, Zahl der betroffenen Arbeitnehmer und die Eintragung in das Handels-, Genossenschafts-, Vereins- oder Partnerschaftsregister,
- d)
-
Eröffnungsgrund,
- e)
-
Anordnung oder Ablehnung der Eigenverwaltung,
- f)
-
voraussichtliche Summe der Forderungen;
- 2.
-
bei Annahme eines Schuldenbereinigungsplans, bei Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder bei der Abweisung des Antrags auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse:
- a)
-
Summe der Forderungen,
- b)
-
geschätzte Summe der zu erbringenden Leistungen;
- 3.
-
bei Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens:
- a)
-
Art der erfolgten Beendigung des Verfahrens,
- b)
-
Höhe der befriedigten Absonderungsrechte,
- c)
-
Höhe der quotenberechtigten Insolvenzforderungen und Höhe des zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger verfügbaren Betrags, bei öffentlich-rechtlichen Insolvenzgläubigern zusätzlich deren jeweiliger Anteil,
- d)
-
Angaben zur Betriebsfortführung, zum Sanierungserfolg und zur Eigenverwaltung,
- e)
-
Angaben über die Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt im Rahmen der Gewährung von Insolvenzgeld,
- f)
-
Datum der Einreichung des Schlussberichts bei Gericht,
- g)
-
Angaben über Abschlagsverteilungen,
- h)
-
Datum der Beendigung des Verfahrens;
- 4.
-
bei Restschuldbefreiung:
- a)
-
Ankündigung der Restschuldbefreiung,
- b)
-
Entscheidung über die Restschuldbefreiung,
- c)
-
bei Versagung der Restschuldbefreiung die Gründe für die Versagung,
- d)
-
Widerruf der erteilten Restschuldbefreiung,
- e)
-
Sonstige Beendigung des Verfahrens.