Hilfsmerkmale der Erhebungen sind: 
        
            - 1.
- 
                Datum der Verfahrenshandlungen nach § 2, 
- 2.
- 
                Name oder Firma und Anschrift oder Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners, 
- 3.
- 
                bei Unternehmen die Umsatzsteuernummer, 
- 4.
- 
                Name, Nummer und Aktenzeichen des Amtsgerichts, 
- 5.
- 
                Name und Anschrift des Insolvenzverwalters, Sachwalters oder des Treuhänders, 
- 6.
- 
                Name, Rufnummern und E-Mail-Adressen der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen, 
- 7.
- 
                bei Schuldnern, die im Handels-, Genossenschafts-, Vereins- oder Partnerschaftsregister eingetragen sind, die Art und der Ort des Registers und die Nummer der Eintragung.