Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
- 1.
-
Datum der Verfahrenshandlungen nach § 2,
- 2.
-
Name oder Firma und Anschrift oder Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners,
- 3.
-
bei Unternehmen die Umsatzsteuernummer,
- 4.
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Name, Nummer und Aktenzeichen des Amtsgerichts,
- 5.
-
Name und Anschrift des Insolvenzverwalters, Sachwalters oder des Treuhänders,
- 6.
-
Name, Rufnummern und E-Mail-Adressen der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
- 7.
-
bei Schuldnern, die im Handels-, Genossenschafts-, Vereins- oder Partnerschaftsregister eingetragen sind, die Art und der Ort des Registers und die Nummer der Eintragung.