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(IndMetMeistV 1997)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall


Ausfertigungsdatum: 12.12.1997

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 31 V v. 26.3.2014 I 274

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
§ 4 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
§ 5 Handlungsspezifische Qualifikationen
§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 7 Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
§ 8 Wiederholung der Prüfung
§ 9 Übergangsvorschrift
§ 10 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 7 Abs. 5) Muster
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 5) Muster

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