(IndElekAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin

Ausfertigungsdatum: 28.05.2009


§ 3 IndElekAusbV Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Betriebstechnik oder
2.
Geräte und Systeme.