Industriemeister-Süßwaren-Fortbildungsprüfungsverordnung (IMSüßFPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Süßwaren und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren

Ausfertigungsdatum: 27.01.2016


§ 8 IMSüßFPrV Gliederung des Prüfungsteils

Der Prüfungsteil besteht aus

1.
einem schriftlichen Teil nach den §§ 9 bis 11 und
2.
einem Fachgespräch nach § 12.