Ausfertigungsdatum: 27.01.2016
(1) In der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Technik“ soll mindestens einer der Qualifikationsschwerpunkte „Süßwarentechnologie“, „Betriebstechnik“ und „Rohwarenmanagement“ den Kern bilden. Die in den Qualifikationsschwerpunkten zu prüfenden Qualifikationsinhalte richten sich nach den Absätzen 4 bis 6.
(2) Die Situationsaufgabe soll darüber hinaus Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten der Handlungsbereiche „Organisation“ sowie „Führung und Personal“ integrativ berücksichtigen.
(3) In die Situationsaufgaben aus den Handlungsbereichen „Organisation“ sowie „Führung und Personal“ sollen die Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten aus dem Handlungsbereich „Technik“ integriert werden, die nicht in der Situationsaufgabe nach Absatz 1 geprüft wurden.
(4) Im Qualifikationsschwerpunkt „Süßwarentechnologie“ soll die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie oder er in der Lage ist, Herstellungsprozesse von Süßwaren zu planen, zu organisieren und zu steuern. Dazu gehört, Zusammenhänge und Optimierungsmöglichkeiten erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
(5) Im Qualifikationsschwerpunkt „Betriebstechnik“ soll die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie oder er in der Lage ist, Anlagen, Maschinen und Einrichtungen unter Berücksichtigung von rohwaren- und produktspezifischen Eigenschaften funktionsgerecht einzusetzen und deren Instandhaltung zu planen, zu organisieren und zu steuern. Weiterhin soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Störungsanalysen durchführen und entsprechende Maßnahmen einleiten und Energie effizient einzusetzen zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
(6) Im Qualifikationsschwerpunkt „Rohwarenmanagement“ soll die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie oder er in der Lage ist, die prozess- und produktgerechte Verwendung von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen sicherzustellen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: