Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) |
- a)
-
Aufgaben, Aufbau und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
-
Kapitalausstattung von immobilienwirtschaftlichen Unternehmen in Abhängigkeit von der Rechtsform beschreiben
- c)
-
die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Gewerkschaften und Behörden beschreiben
- d)
-
Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt erläutern
- e)
-
Geschäftsausübung in eigenem Namen von der Geschäftsausübung im Auftrag Dritter unterscheiden
|
1.2 | Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) |
- a)
-
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis beachten
- b)
-
den betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Ausbildungsrahmenplan vergleichen
- c)
-
arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, für das Unternehmen wichtige tarifvertragliche Regelungen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie Mitbestimmungsrechte beachten
- d)
-
wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen
- e)
-
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung nutzen, berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
|
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) |
- a)
-
Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
1.4 | Umweltschutz
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
1.5 | Personalwirtschaft
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) |
- a)
-
Personalbedarf feststellen, Personalprofile erstellen
- b)
-
Aufgaben der Personalbetreuung wahrnehmen, insbesondere Auskünfte über Entgeltabrechnungen erteilen
- c)
-
Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen vorbereiten
|
2 | Organisation, Information und Kommunikation
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) |
- a)
-
die eigene Arbeit in Geschäftsprozesse einordnen, systematisch und qualitätsbewusst planen, durchführen und kontrollieren
- b)
-
Arbeitsprozesse dokumentieren
- c)
-
Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen
- d)
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation vorschlagen
- e)
-
unternehmerisches Denken entwickeln, rechtliche Regelungen zur Aufnahme selbstständiger Tätigkeit erläutern
|
2.2 | Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) |
- a)
-
Informations- und Kommunikationssysteme zur Umsetzung von Geschäftsprozessen fachbezogen anwenden
- b)
-
bei technischen Störungen Maßnahmen zu ihrer Behebung veranlassen
- c)
-
Daten pflegen und sichern
- d)
-
Vorschriften zum Datenschutz und zum Urheberrecht beachten
|
2.3 | Teamarbeit und Kooperation
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) |
- a)
-
Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
- b)
-
Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
- c)
-
zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
|
2.4 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) |
- a)
-
fremdsprachige Fachbegriffe verwenden
- b)
-
fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
-
fremdsprachige Auskünfte erteilen und einholen
|
3 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | |
3.1 | Betriebliches Rechnungswesen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) |
- a)
-
das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Planung, Steuerung und Kontrolle erläutern
- b)
-
Rechnungen prüfen, Zahlungen vorbereiten und veranlassen
- c)
-
Rechnungen erstellen, Zahlungseingänge kontrollieren und Zahlungsrückstände anmahnen
- d)
-
Belegbuchungen vorbereiten und Buchungen gemäß Kontenplan und Buchungsprogrammen ausführen
- e)
-
geschäftsbereichsbezogene Monats- oder Quartalsabschlüsse erstellen
- f)
-
Statistiken und Berichte zur Vorbereitung von Entscheidungen erstellen
|
3.2 | Controlling
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) |
- a)
-
Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von betrieblichen Leistungen begründen
- b)
-
Soll-Ist-Vergleiche erstellen und Budgets vorbereiten
- c)
-
an kaufmännischen Steuerungs- und Kontrollaufgaben mitwirken, insbesondere Statistiken und Berichte zur Vorbereitung von Entscheidungen auswerten und zusammenfassen
|
3.3 | Steuern und Versicherungen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) |
- a)
-
Steuern und Abschreibungen berechnen
- b)
-
Steuerarten für Immobilien erläutern
- c)
-
Versicherungsrisiken für Immobilien unterscheiden, Versicherungsangebote einholen und bewerten
|
4 | Marktorientierung
(§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | |
4.1 | Kundenorientierte Kommunikation
(§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) |
- a)
-
Wirkungen kundenorientierten Verhaltens für den Geschäftserfolg beachten
- b)
-
Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden
- c)
-
Themen und Unterlagen situations- und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
|
4.2 | Entwicklungsstrategien, Marketing
(§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) |
- a)
-
Veränderungen von Angebot und Nachfrage feststellen, deren Ursachen und Auswirkungen bewerten und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen
- b)
-
Marktaktivitäten des Ausbildungsbetriebes und der Wettbewerber vergleichen
- c)
-
Werbeaktionen unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen umsetzen
- d)
-
Zielgruppen analysieren
- e)
-
Marketingmaßnahmen vorschlagen
- f)
-
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorschlagen
|
5 | Immobilienbewirtschaftung
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Vermietung
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) |
- a)
-
Mietpreise kalkulieren, Mietpreisveränderungen planen und umsetzen
- b)
-
Kundengespräche und Wohnungsbesichtigungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Erwartungen von Mietern und Mietinteressenten planen und durchführen
- c)
-
Mietverträge unterschriftsreif vorbereiten
- d)
-
Wohnungen abnehmen, übergeben und Protokolle anfertigen
- e)
-
Mietvertragskündigungen bearbeiten, deren Abwicklung koordinieren und Endabrechnungen erstellen
- f)
-
Heiz- und Betriebskosten abrechnen
- g)
-
Mieter adressaten- und situationsgerecht informieren
- h)
-
auf Mieterstreitigkeiten mit Methoden des Konfliktmanagements reagieren sowie die Einhaltung der Hausordnung sicherstellen
- i)
-
Vertragsstörungen mit sozialem Management entgegenwirken
- j)
-
Mieter in besonderen Lebenslagen über Hilfsangebote beraten
- k)
-
Mietrückstände feststellen, gerichtliche und außergerichtliche Mahnverfahren, Zahlungs- und Räumungsklagen sowie Zwangsvollstreckungen veranlassen
|
5.2 | Pflege des Immobilienbestandes
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) |
- a)
-
Bedarf an Instandhaltungen, Instandsetzungen, Modernisierungen und Sanierungen ermitteln sowie deren Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten prüfen
- b)
-
Produkte und Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des nachhaltigen Wirtschaftens beurteilen und deren Einsatzmöglichkeiten prüfen
- c)
-
Kosten schätzen, Budgets erarbeiten
- d)
-
Aufträge erteilen und abwickeln
- e)
-
Mieteranträge zur Wohnwertverbesserung bearbeiten
- f)
-
Schadensfälle unter Berücksichtigung der im Ausbildungsbetrieb bestehenden Versicherungen bearbeiten
|
5.3 | Grundlagen des Wohnungseigentums
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) |
- a)
-
rechtliche Bedingungen und Verfahren der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum erläutern
- b)
-
Bestimmungen von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen anwenden sowie ihre Auswirkungen auf die Wohnungseigentumsverwaltung und Wirtschaftspläne erläutern
- c)
-
Recht und Pflichten der Wohnungseigentümer und der Verwaltung erläutern
- d)
-
Wohnungseigentümerversammlungen vor- und nachbereiten
|
5.4 | Verwaltung gewerblicher Objekte
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5.4) |
- a)
-
Lebenszyklen gewerblicher Objekte beschreiben
- b)
-
Flächenbewirtschaftung steuern
- c)
-
Objektbuchhaltung durchführen
- d)
-
gewerbliche Mietverträge gestalten und optimieren
- e)
-
Nebenkosten und Serviceleistungen abrechnen
|
6 | Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien
(§ 4 Abs. 1 Nr. 6) |
- a)
-
Leistungsarten und Leistungsbereiche eines Maklerunternehmens beschreiben
- b)
-
Exposes erstellen und auswerten
- c)
-
Immobilien nach Lage, Beschaffenheit und Nutzungsmöglichkeiten beurteilen
- d)
-
Grundstücksrechte und -belastungen innerhalb und außerhalb des Grundbuchs feststellen, Risiken prüfen
- e)
-
Kaufpreise ermitteln und Erwerbsnebenkosten feststellen
- f)
-
Inhalt und Abwicklung von Grundstückskauf- und Erbbaurechtsverträgen erläutern
- g)
-
Kaufobjekte übergeben, Kaufpreise abrechnen
- h)
-
Maklervertragsbedingungen und Provisionsansprüche erläutern
|
7 | Begleitung von Bauvorhaben
(§ 4 Abs. 1 Nr. 7) | |
7.1 | Baumaßnahmen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 7.1) |
- a)
-
baurechtliche Anforderungen einschließlich Erschließung und städtebaulicher Vorgaben bei Planungen berücksichtigen
- b)
-
Bauteile, Materialien und Produkte und ihre Anwendungsbereiche unterscheiden
- c)
-
Bauzeichnungen erläutern
- d)
-
Unterlagen für Bauanträge zusammenstellen
|
7.2 | Finanzierung
(§ 4 Abs. 1 Nr. 7.2) |
- a)
-
Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen
- b)
-
Darlehensangebote anfordern, Konditionen vergleichen und alternative Finanzierungspläne entwerfen
- c)
-
Liquiditäts- und Belastungspläne aufstellen
- d)
-
Möglichkeiten einer Umfinanzierung prüfen
- e)
-
Voraussetzungen für eine Förderung prüfen und Anträge auf Gewährung von Fördermitteln vorbereiten
- f)
-
Rentabilität beim Erwerb und bei der Erstellung von Mietwohnungs- und Gewerbeobjekten ermitteln
- g)
-
Finanzierungsinstrumente und Sicherungsmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Bedeutung einschätzen
|
|
Abschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 |
|
1 | Steuerung und Kontrolle im Unternehmen
(§ 4 Abs. 2 Nr. 1) |
- a)
-
Portfoliomethode anwenden und Vorschläge für Unternehmensentscheidungen erarbeiten
- b)
-
Aufbau und Gliederung von Ertragsbereichen erläutern
- c)
-
Deckungsbeitrags- und Betriebsergebnisrechnungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Steuern und Abgaben durchführen
- d)
-
die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen vorbereiten, dabei handelsrechtliche und steuerrechtliche Bilanzierungsgrundsätze anwenden
- e)
-
Steuerunterlagen zusammenstellen und Steuererklärungen vorbereiten
- f)
-
Anforderungen interner und externer Revisionen und Prüfungen beachten
|
2 | Gebäudemanagement
(§ 4 Abs. 2 Nr. 2) |
- a)
-
Maßnahmen der technischen Gebäudebetreuung, insbesondere in den Bereichen Gebäudeleittechnik, Gebäudeautomation, Sanitär-, Klima- und Heizungstechnik, Netzwerktechnik und Lichtsysteme, koordinieren
- b)
-
Reinigung, Entsorgung und Hausmeisterdienste organisieren
- c)
-
Pflege von Außenanlagen veranlassen und kontrollieren
- d)
-
Fuhrparkmanagement betreiben
- e)
-
Maßnahmen der Gebäudeüberwachung und Sicherheitstechnik organisieren und deren Einhaltung überprüfen
- f)
-
Personaleinsatzpläne erstellen
- g)
-
Betriebskosten optimieren
|
3 | Maklergeschäfte
(§ 4 Abs. 2 Nr. 3) |
- a)
-
Vermittlungsobjekte suchen und in Informationssystemen verwalten
- b)
-
Kunden akquirieren
- c)
-
in Fragen der Wertermittlung beraten
- d)
-
Maklervertragsbedingungen festlegen, Verträge erstellen
- e)
-
Anzeigen und Exposes gestalten und in Medien veröffentlichen
- f)
-
Sonderaktionen und Veranstaltungen planen und durchführen
- g)
-
Werbemaßnahmen entwickeln und ihre Wirksamkeit beurteilen
- h)
-
Objektbesichtigungen organisieren und durchführen
- i)
-
Interessenten bei baulichen Gestaltungsfragen und Finanzierungsmöglichkeiten beraten
- j)
-
notarielle Beurkundung und Übergabe des Kaufobjektes vorbereiten und begleiten
- k)
-
Makler- und Bauträgerverordnung anwenden
- l)
-
rechtliche Regelungen bei der Beratung von Kunden beachten, Haftungsrisiken feststellen und Versicherungsschutz prüfen
- m)
-
Provisionsansprüche sichern
|
4 | Bauprojektmanagement
(§ 4 Abs. 2 Nr. 4) |
- a)
-
Baumaßnahmen planen, Leistungsumfang festlegen und Bauleistungen unter Beachtung technischer Vorgaben beschreiben
- b)
-
Angebote einholen, Ausschreibungen und Submissionen sowie Bauverträge unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorbereiten
- c)
-
Baumaßnahmen veranlassen, organisieren und kontrollieren, bei Vertragsstörungen geeignete Maßnahmen einleiten
- d)
-
Baumaßnahmen abrechnen
- e)
-
Kaufinteressenten unter Berücksichtigung ihrer individuellen Vorstellungen bei Fragen zur baulichen Gestaltung und Ausstattung beraten
|
5 | Wohnungseigentumsverwaltung
(§ 4 Abs. 2 Nr. 5) |
- a)
-
Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Rechnungslegungen erstellen
- b)
-
Eigentümerversammlungen durchführen
- c)
-
Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren herbeiführen
- d)
-
Konflikte erkennen und analysieren, Lösungsstrategien entwickeln und umsetzen
- e)
-
Maßnahmen zur Durchsetzung von Hausgeldansprüchen einleiten
- f)
-
rechtliche Regelungen zum Wohnungseigentum anwenden, das gerichtliche Verfahren in Wohnungseigentumsangelegenheiten erläutern
|