Dem Hauptzollamt Duisburg werden die Zuständigkeiten übertragen für 
        
            - 1.
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                die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderung von Säumniszuschlägen des Hauptzollamts Krefeld, sofern der Zollzahlstelle des Hauptzollamts Duisburg die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt, 
- 2.
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                die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Krefeld für den Kreis Wesel, 
- 3.
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                die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Düsseldorf, 
- 4.
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                die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Krefeld für die Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg sowie die Gemeinde Alpen des Kreises Wesel sowie 
- 5.
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                den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Krefeld, mit Ausnahme des Rhein-Kreises Neuss, und des Hauptzollamts Münster für den Kreis Borken.