Dem Hauptzollamt Dresden werden die Zuständigkeiten übertragen für 
        
            - 1.
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                    die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, 
                     
                        - a)
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                            des Hauptzollamts Erfurt, 
- b)
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                            aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Dresden als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist, 
 
- 2.
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                die Entlastung von der Energiesteuer nach § 57 des Energiesteuergesetzes in Verbindung mit § 103 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung der Hauptzollämter Darmstadt, Erfurt, Frankfurt am Main, Gießen, Hamburg, Heilbronn, Itzehoe, Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Lörrach, Saarbrücken, Singen, Stralsund, Stuttgart und Ulm, 
- 3.
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                die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Erfurt für die Landkreise Meißen und Mittelsachsen sowie 
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                die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, und die Sonderprüfungen des Hauptzollamts Erfurt.