(HwWahlO)
Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung))

Ausfertigungsdatum: 17.09.1953


§ 9 HwWahlO

Die Wahlvorschläge müssen spätestens am fünfunddreißigsten Tag vor dem Wahltag bei dem Wahlleiter eingereicht sein.