(HwO§16V)
Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung

Ausfertigungsdatum: 22.06.2004


§ 6 HwO§16V Geschäftsstelle

(1) Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.

(2) Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.