(HtDBWVAPrV)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik –

Ausfertigungsdatum: 31.03.2010


§ 11 HtDBWVAPrV Vorstellung der Verwendungsmöglichkeiten in der Fachrichtung Wehrtechnik des höheren technischen Verwaltungsdienstes

Die Referendarinnen und Referendare werden bei verschiedenen Dienststellen des Rüstungsbereichs in deren Organisation, Aufgaben und Ausstattung eingeführt. Außerdem werden die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten im nationalen und internationalen Rüstungsbereich aufgezeigt. Einzelheiten regelt der Ausbildungsrahmenplan, den die Einstellungsbehörde mit Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung erstellt.