(HolzSpielzMAusbV 1996)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin

Ausfertigungsdatum: 08.07.1996


§ 6 HolzSpielzMAusbV 1996 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.