(HolzSpielzMAusbV 1996)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin

Ausfertigungsdatum: 08.07.1996


§ 7 HolzSpielzMAusbV 1996 Berichtsheft

Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.