Als Meisterprüfungsarbeit sind die nachstehend genannten Arbeiten auszuführen:
- 1.
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Ermittlung der Kenndaten des Hörorganes,
- 2.
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Auswahl geeigneter Hörhilfen auf Grund der ermittelten Daten,
- 3.
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Voreinstellung der ausgewählten Hörhilfen und Meßkontrolle,
- 4.
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Meßvergleich der Hörhilfen am Hörbehinderten,
- 5.
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Herstellen von vier paßgenauen Abformungen des äußeren Ohres,
- 6.
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Herstellen eines Rohlings einer Hinter-dem-Ohr-Otoplastik, einer In-dem-Ohr-Schale und einer Sonderform.