Als Meisterprüfungsarbeit sind die nachstehend genannten Arbeiten auszuführen: 
        
            - 1.
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                Ermittlung der Kenndaten des Hörorganes, 
- 2.
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                Auswahl geeigneter Hörhilfen auf Grund der ermittelten Daten, 
- 3.
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                Voreinstellung der ausgewählten Hörhilfen und Meßkontrolle, 
- 4.
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                Meßvergleich der Hörhilfen am Hörbehinderten, 
- 5.
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                Herstellen von vier paßgenauen Abformungen des äußeren Ohres, 
- 6.
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                Herstellen eines Rohlings einer Hinter-dem-Ohr-Otoplastik, einer In-dem-Ohr-Schale und einer Sonderform.