Hörgeräteakustikermeisterverordnung (HörgAkMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Hörgeräteakustiker-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 26.04.1994


§ 3 HörgAkMstrV Meisterprüfungsarbeit

Als Meisterprüfungsarbeit sind die nachstehend genannten Arbeiten auszuführen:

1.
Ermittlung der Kenndaten des Hörorganes,
2.
Auswahl geeigneter Hörhilfen auf Grund der ermittelten Daten,
3.
Voreinstellung der ausgewählten Hörhilfen und Meßkontrolle,
4.
Meßvergleich der Hörhilfen am Hörbehinderten,
5.
Herstellen von vier paßgenauen Abformungen des äußeren Ohres,
6.
Herstellen eines Rohlings einer Hinter-dem-Ohr-Otoplastik, einer In-dem-Ohr-Schale und einer Sonderform.