(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2329)
    
    
    
        Das Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 
        
            - 1.
 
            - 
                
                    Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs 
                    
                        - a)
 
                        - 
                            
Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
                         
                        - b)
 
                        - 
                            
Ortsbesichtigungen
                         
                        - c)
 
                        - 
                            
Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionen
                         
                        - d)
 
                        - 
                            
Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
                         
                        - e)
 
                        - 
                            
Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
                         
                        - f)
 
                        - 
                            
Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
                         
                    
                 
             
            - 2.
 
            - 
                
                    Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen 
                    
                        - a)
 
                        - 
                            
Bestandsaufnahme:Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des rechtlichen Schutzstatus und fachplanerischer Festsetzungen und Ziele für die Naturgüter auf Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen
                         
                        - b)
 
                        - 
                            
                                Bestandsbewertung: 
                                
                                    - aa)
 
                                    - 
                                        
Bewerten der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
                                     
                                    - bb)
 
                                    - 
                                        
Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung)
                                     
                                    - cc)
 
                                    - 
                                        
Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber
                                     
                                
                             
                         
                    
                 
             
            - 3.
 
            - 
                
                    Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung 
                    
                        - a)
 
                        - 
                            
Konfliktanalyse
                         
                        - b)
 
                        - 
                            
Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf
                         
                        - c)
 
                        - 
                            
Konfliktminderung
                         
                        - d)
 
                        - 
                            
Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten
                         
                        - e)
 
                        - 
                            
Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen
                         
                        - f)
 
                        - 
                            
Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen sowie von Angaben zur Unterhaltung dem Grunde nach und Vorschläge zur rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
                         
                        - g)
 
                        - 
                            
Integrieren von Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes sowie auf Grund der Vorschriften zum besonderen Artenschutz und anderer Umweltfachgesetze auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Erarbeiten eines Gesamtkonzepts
                         
                        - h)
 
                        - 
                            
Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen
                         
                        - i)
 
                        - 
                            
Kostenermittlung nach Vorgaben des Auftraggebers
                         
                        - j)
 
                        - 
                            
Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte
                         
                        - k)
 
                        - 
                            
Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde
                         
                        - l)
 
                        - 
                            
Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
                         
                    
                 
             
            - 4.
 
            - 
                
Leistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.