(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2328)
    
    
    
        Das Leistungsbild Landschaftsrahmenplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 
        
            - 1.
 
            - 
                
                    Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs 
                    
                        - a)
 
                        - 
                            
Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
                         
                        - b)
 
                        - 
                            
Ortsbesichtigungen
                         
                        - c)
 
                        - 
                            
Abgrenzen des Planungsgebiets
                         
                        - d)
 
                        - 
                            
Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
                         
                        - e)
 
                        - 
                            
Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
                         
                        - f)
 
                        - 
                            
Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
                         
                    
                 
             
            - 2.
 
            - 
                
                    Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen 
                    
                        - a)
 
                        - 
                            
Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
                         
                        - b)
 
                        - 
                            
Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
                         
                        - c)
 
                        - 
                            
Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung
                         
                        - d)
 
                        - 
                            
Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft
                         
                        - e)
 
                        - 
                            
Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten
                         
                        - f)
 
                        - 
                            
Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung
                         
                    
                 
             
            - 3.
 
            - 
                
                    Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung 
                    
                        - a)
 
                        - 
                            
Lösen der Planungsaufgabe und
                         
                        - b)
 
                        - 
                            
                                Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und KarteZu Buchstabe a) und b) gehören: 
                                
                                    - aa)
 
                                    - 
                                        
Erstellen des Zielkonzepts
                                     
                                    - bb)
 
                                    - 
                                        
Umsetzen des Zielkonzepts durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft und durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten
                                     
                                    - cc)
 
                                    - 
                                        
Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in Regionalplanung, Raumordnung und Bauleitplanung
                                     
                                    - dd)
 
                                    - 
                                        
Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde
                                     
                                    - ee)
 
                                    - 
                                        
Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
                                     
                                
                             
                         
                    
                 
             
            - 4.
 
            - 
                
Leistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Landschaftsrahmenplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.