(HfreqBetrGen)
Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten

Ausfertigungsdatum: 07.07.1969


§ 2 HfreqBetrGen

Für den Betrieb der in § 1 genannten Stromumformungsgeräte ist so lange keine einzelne Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten erforderlich, wie die im folgenden § 3 genannten Auflagen eingehalten werden.