(HeimGÄndG 1)
Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

Ausfertigungsdatum: 23.04.1990


Art 5 HeimGÄndG 1 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.