(HeimGÄndG 1)
Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

Ausfertigungsdatum: 23.04.1990


Art 3 HeimGÄndG 1 Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.