Hebammengesetz (HebG)
Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers

Ausfertigungsdatum: 04.06.1985


§ 33 HebG

§ 6 Absatz 3 bis 5 tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Ausbildungen nach § 6 Absatz 3, die vor dem 31. Dezember 2021 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.