(1) Erhebungsmerkmale für die Erhebungen in Abschnitt G nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 1 sind
- 1.
-
monatlich:
- a)
-
Umsatz,
- b)
-
Zahl der Vollzeitbeschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten;
bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst;
- 2.
-
jährlich:
- a)
-
Zahl der Arbeitsstätten des Unternehmens,
- b)
-
tätige Personen nach Personalaufwand:
- aa)
-
Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf und Geschlecht jeweils nach dem Stand vom 30. September,
- bb)
-
Summe der Entgelte,
- cc)
-
gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen der Arbeitgeber,
- dd)
-
Aufwendungen für Leiharbeitnehmer;
- c)
-
Umsätze, Vorleistungen sowie Steuern und Subventionen:
- aa)
-
Umsätze nach Art der Tätigkeiten,
- bb)
-
Handelsumsätze nach Produktarten,
- cc)
-
sonstige betriebliche Erträge,
- dd)
-
Subventionen,
- ee)
-
Aufwendungen für Handelsware sowie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
- ff)
-
Aufwendungen für Dienstleistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen,
- gg)
-
Wert der Bestände an Handelsware, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang und Ende des Berichtsjahres,
- hh)
-
Aufwendungen für Pachten, Mieten und Leasing,
- ii)
-
betriebliche Steuern und Abgaben;
- d)
-
Investitionen
- aa)
-
Bruttoinvestitionen in Sachanlagen nach Arten,
- bb)
-
Verkauf von Sachanlagen;
bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden die Angaben zu der Zahl der tätigen Personen (aus Buchstabe b Doppelbuchstabe aa), zur Summe der Entgelte (Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) und zu den gesamten Bruttoinvestitionen (aus Buchstabe d Doppelbuchstabe aa) auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst;
- 3.
-
zusätzlich fünfjährlich
- a)
-
in Abteilung 45: bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Regierungsbezirken der Umsatz auch in der Unterteilung nach Regierungsbezirken;
- b)
-
in Abteilung 47: Zahl der Ladengeschäfte und deren Verkaufsfläche sowie bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Regierungsbezirken der Umsatz und die Verkaufsfläche auch in der Unterteilung nach Regierungsbezirken;
(2) Erhebungsmerkmale für die Erhebungen in Abschnitt I nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 2 sind
- 1.
-
monatlich:
- a)
-
Umsatz,
- b)
-
Zahl der Vollzeitbeschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten;
bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst;
- 2.
-
jährlich:
- a)
-
Zahl der Arbeitsstätten des Unternehmens,
- b)
-
tätige Personen nach Personalaufwand:
- aa)
-
Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf und Geschlecht jeweils nach dem Stand vom 30. September,
- bb)
-
Summe der Entgelte,
- cc)
-
gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen der Arbeitgeber,
- dd)
-
Aufwendungen für Leiharbeitnehmer;
- c)
-
Umsätze, Vorleistungen sowie Steuern und Subventionen:
- aa)
-
Umsätze nach Art der Tätigkeiten,
- bb)
-
sonstige betriebliche Erträge,
- cc)
-
Subventionen,
- dd)
-
Aufwendungen für Handelsware sowie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
- ee)
-
Aufwendungen für Dienstleistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen,
- ff)
-
Wert der Bestände an Handelsware, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang und Ende des Berichtsjahres,
- gg)
-
Aufwendungen für Pachten, Mieten und Leasing,
- hh)
-
betriebliche Steuern und Abgaben;
- d)
-
Bruttoinvestitionen in Sachanlagen;
bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden die Angaben zu der Zahl der tätigen Personen (aus Buchstabe b Doppelbuchstabe aa), zur Summe der Entgelte (Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) und zu den Bruttoinvestitionen in Sachanlagen (Buchstabe d) auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst.