Handelsstatistikgesetz (HdlStatG)
Gesetz über die Statistik im Handel und Gastgewerbe

Ausfertigungsdatum: 10.12.2001


§ 6 HdlStatG Erhebungsmerkmale

(1) Erhebungsmerkmale für die Erhebungen in Abschnitt G nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 1 sind

1.
monatlich:
a)
Umsatz,
b)
Zahl der Vollzeitbeschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten;
bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst;
2.
jährlich:
a)
Zahl der Arbeitsstätten des Unternehmens,
b)
tätige Personen nach Personalaufwand:
aa)
Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf und Geschlecht jeweils nach dem Stand vom 30. September,
bb)
Summe der Entgelte,
cc)
gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen der Arbeitgeber,
dd)
Aufwendungen für Leiharbeitnehmer;
c)
Umsätze, Vorleistungen sowie Steuern und Subventionen:
aa)
Umsätze nach Art der Tätigkeiten,
bb)
Handelsumsätze nach Produktarten,
cc)
sonstige betriebliche Erträge,
dd)
Subventionen,
ee)
Aufwendungen für Handelsware sowie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
ff)
Aufwendungen für Dienstleistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen,
gg)
Wert der Bestände an Handelsware, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang und Ende des Berichtsjahres,
hh)
Aufwendungen für Pachten, Mieten und Leasing,
ii)
betriebliche Steuern und Abgaben;
d)
Investitionen
aa)
Bruttoinvestitionen in Sachanlagen nach Arten,
bb)
Verkauf von Sachanlagen;
bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden die Angaben zu der Zahl der tätigen Personen (aus Buchstabe b Doppelbuchstabe aa), zur Summe der Entgelte (Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) und zu den gesamten Bruttoinvestitionen (aus Buchstabe d Doppelbuchstabe aa) auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst;
3.
zusätzlich fünfjährlich
a)
in Abteilung 45: bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Regierungsbezirken der Umsatz auch in der Unterteilung nach Regierungsbezirken;
b)
in Abteilung 47: Zahl der Ladengeschäfte und deren Verkaufsfläche sowie bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Regierungsbezirken der Umsatz und die Verkaufsfläche auch in der Unterteilung nach Regierungsbezirken;

(2) Erhebungsmerkmale für die Erhebungen in Abschnitt I nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 2 sind

1.
monatlich:
a)
Umsatz,
b)
Zahl der Vollzeitbeschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten;
bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst;
2.
jährlich:
a)
Zahl der Arbeitsstätten des Unternehmens,
b)
tätige Personen nach Personalaufwand:
aa)
Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf und Geschlecht jeweils nach dem Stand vom 30. September,
bb)
Summe der Entgelte,
cc)
gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen der Arbeitgeber,
dd)
Aufwendungen für Leiharbeitnehmer;
c)
Umsätze, Vorleistungen sowie Steuern und Subventionen:
aa)
Umsätze nach Art der Tätigkeiten,
bb)
sonstige betriebliche Erträge,
cc)
Subventionen,
dd)
Aufwendungen für Handelsware sowie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
ee)
Aufwendungen für Dienstleistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen,
ff)
Wert der Bestände an Handelsware, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang und Ende des Berichtsjahres,
gg)
Aufwendungen für Pachten, Mieten und Leasing,
hh)
betriebliche Steuern und Abgaben;
d)
Bruttoinvestitionen in Sachanlagen;
bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden die Angaben zu der Zahl der tätigen Personen (aus Buchstabe b Doppelbuchstabe aa), zur Summe der Entgelte (Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) und zu den Bruttoinvestitionen in Sachanlagen (Buchstabe d) auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst.