Ausfertigungsdatum: 10.12.2001
§ 7 HdlStatG Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
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Name und Anschrift des Unternehmens,
- 2.
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Name, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen,
- 3.
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für die Erhebungen in den Abteilungen 45 und 46 zusätzlich Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens und des Organträgers, bei Änderungen auch die bisherige Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.