(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1859)
Die Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell höheres Risiko nach § 15:
- 1.
-
Faktoren bezüglich des Kundenrisikos:
- a)
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außergewöhnliche Umstände der Geschäftsbeziehung,
- b)
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Kunden, die in geografischen Gebieten mit hohem Risiko gemäß Nummer 3 ansässig sind,
- c)
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juristische Personen oder Rechtsvereinbarungen, die als Instrumente für die private Vermögensverwaltung dienen,
- d)
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Unternehmen mit nominellen Anteilseignern oder als Inhaberpapiere emittierten Aktien,
- e)
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bargeldintensive Unternehmen,
- f)
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angesichts der Art der Geschäftstätigkeit als ungewöhnlich oder übermäßig kompliziert erscheinende Eigentumsstruktur des Unternehmens;
- 2.
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Faktoren bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos:
- a)
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Betreuung vermögender Privatkunden,
- b)
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Produkte oder Transaktionen, die Anonymität
begünstigen könnten,
- c)
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Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen ohne persönliche Kontakte und ohne bestimmte Sicherungsmaßnahmen wie z. B. elektronische Unterschriften,
- d)
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Eingang von Zahlungen unbekannter oder nicht verbundener Dritter,
- e)
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neue Produkte und neue Geschäftsmodelle einschließlich neuer Vertriebsmechanismen sowie Nutzung neuer oder in der Entwicklung begriffener Technologien für neue oder bereits bestehende Produkte;
- 3.
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Faktoren bezüglich des geografischen Risikos:
- a)
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unbeschadet des Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 ermittelte Länder, deren Finanzsysteme laut glaubwürdigen Quellen (z. B. gegenseitige Evaluierungen, detaillierte Bewertungsberichte oder veröffentlichte Follow-up-Berichte) nicht über hinreichende Systeme zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügen,
- b)
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Drittstaaten, in denen Korruption oder andere kriminelle Tätigkeiten laut glaubwürdigen Quellen signifikant stark ausgeprägt sind,
- c)
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Staaten, gegen die beispielsweise die Europäische Union oder die Vereinten Nationen Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat oder haben,
- d)
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Staaten, die terroristische Aktivitäten finanziell oder anderweitig unterstützen oder in denen bekannte terroristische Organisationen aktiv sind.