(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Ausfertigungsdatum: 26.08.1998


§ 85 GWB Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Bußgeldbescheid der Kartellbehörde (§ 85 Absatz 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) entscheidet das nach § 83 zuständige Gericht.