(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Ausfertigungsdatum: 26.08.1998


§ 136 GWB Anwendungsbereich

Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit.