Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher

Ausfertigungsdatum: 19.04.2001


Inhaltsübersicht GvKostG

Abschnitt 1
  Allgemeine Vorschriften
§ 1Geltungsbereich
§ 2Kostenfreiheit
§ 3Auftrag
§ 3aRechtsbehelfsbelehrung
§ 4Vorschuss
§ 5Kostenansatz, Erinnerung, Beschwerde, Gehörsrüge
§ 6Nachforderung
§ 7Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
§ 8Verjährung, Verzinsung
§ 9Höhe der Kosten
Abschnitt 2
  Gebührenvorschriften
§ 10Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 11Tätigkeit zur Nachtzeit, an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen
§ 12Siegelungen, Vermögensverzeichnisse, Proteste und ähnliche Geschäfte
Abschnitt 3
Auslagenvorschriften
§ 12aErhöhtes Wegegeld
Abschnitt 4
  Kostenzahlung
§ 13Kostenschuldner
§ 14Fälligkeit
§ 15Entnahmerecht
§ 16Verteilung der Verwertungskosten
§ 17Verteilung der Auslagen bei der Durchführung mehrerer Aufträge
Abschnitt 5
  Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 18Übergangsvorschrift
§ 19Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
§ 20(weggefallen)