(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
    
        (2) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen: 
        
            - 1.
- 
                ein tabellarischer Lebenslauf, 
- 2.
- 
                eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses, das die Hochschulzugangsberechtigung nachweist, oder, wenn ein solcher Nachweis noch nicht vorliegt, Kopien der letzten zwei Schulzeugnisse oder 
- 3.
- 
                eine Kopie des Abschlusszeugnisses des mit einem Bachelor- oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenen Hochschulstudiums oder, wenn ein solcher Nachweis noch nicht vorliegt, Kopien der Nachweise der bisher erbrachten Studienleistungen sowie 
- 4.
- 
                
                    gegebenenfalls 
                     
                        - a)
- 
                            eine Erläuterung der Inhalte des abgeschlossenen Studiums, zum Beispiel ein Diploma Supplement, 
- b)
- 
                            eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters, falls die sich bewerbende Person nicht volljährig ist, 
- c)
- 
                            eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, des Bescheides über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch oder des Bescheides über die Gleichstellung eines behinderten Menschen mit einem schwerbehinderten Menschen, 
- d)
- 
                            eine Kopie des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 10 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes, 
- e)
- 
                            Kopien der Zeugnisse, die bei Beendigung des Grundwehrdienstes und nach Wehrübungen erteilt wurden, und 
- f)
- 
                            Kopien der Zeugnisse beruflicher Tätigkeiten.