In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
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die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt und
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die Zugangsberechtigung für eine mit der Einstellungsbehörde kooperierende Hochschuleinrichtung nachweist oder einen Bachelor- oder einen gleichwertigen Abschluss in einem Studienfach besitzt, das einem der Fachgebiete nach § 1 Absatz 3 zugeordnet werden kann.