Behandelt werden im Wesentlichen:
- 1.
-
im Fachgebiet Kraftfahr- und Gerätewesen:
- a)
-
wehrtechnische Besonderheiten bei Fahrzeugen, Anlagen und Geräten,
- b)
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Baugruppen, Betrieb und Sonderfragen,
- 2.
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im Fachgebiet Luft- und Raumfahrtwesen:
- a)
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militärische Fluggeräte,
- b)
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Bord- und Bodenausrüstung für militärische Fluggeräte, Zulassungswesen,
- 3.
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im Fachgebiet Schiffbau und Schiffsmaschinenbau:
- a)
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Entwurf und Konstruktion von Marineschiffen,
- b)
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schiffstechnische Anlagen, Waffen- und Führungsanlagen, Sondergebiete bei dem Entstehungsgang und bei der Nutzung von Wehrmaterial See,
- 4.
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im Fachgebiet Informationstechnik und Elektronik:
- a)
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Informationsgewinnung und Informationsübertragung,
- b)
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Informationsverarbeitung und Systemtechnik,
- 5.
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im Fachgebiet Elektrotechnik und Elektroenergiewesen:
- a)
-
wehrtechnische Forderungen, Energieversorgung, Regelung und Steuerung,
- b)
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elektrische Anlagen in Waffensystemen,
- 6.
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im Fachgebiet Systembewaffnung und Effektoren:
- a)
-
Systembewaffnung,
- b)
-
Effektoren.
Die Anwärterinnen und Anwärter werden befähigt, die im Ingenieurstudium erworbenen Kenntnisse, ergänzt um die Besonderheiten der Wehrtechnik, in ihrem wehrtechnischen Fachgebiet anzuwenden. Einzelheiten regelt der Lehrplan.