Behandelt werden im Wesentlichen: 
        
            - 1.
- 
                
                    im Fachgebiet Kraftfahr- und Gerätewesen: 
                     
                        - a)
- 
                            wehrtechnische Besonderheiten bei Fahrzeugen, Anlagen und Geräten, 
- b)
- 
                            Baugruppen, Betrieb und Sonderfragen, 
 
- 2.
- 
                
                    im Fachgebiet Luft- und Raumfahrtwesen: 
                     
                        - a)
- 
                            militärische Fluggeräte, 
- b)
- 
                            Bord- und Bodenausrüstung für militärische Fluggeräte, Zulassungswesen, 
 
- 3.
- 
                
                    im Fachgebiet Schiffbau und Schiffsmaschinenbau: 
                     
                        - a)
- 
                            Entwurf und Konstruktion von Marineschiffen, 
- b)
- 
                            schiffstechnische Anlagen, Waffen- und Führungsanlagen, Sondergebiete bei dem Entstehungsgang und bei der Nutzung von Wehrmaterial See, 
 
- 4.
- 
                
                    im Fachgebiet Informationstechnik und Elektronik: 
                     
                        - a)
- 
                            Informationsgewinnung und Informationsübertragung, 
- b)
- 
                            Informationsverarbeitung und Systemtechnik, 
 
- 5.
- 
                
                    im Fachgebiet Elektrotechnik und Elektroenergiewesen: 
                     
                        - a)
- 
                            wehrtechnische Forderungen, Energieversorgung, Regelung und Steuerung, 
- b)
- 
                            elektrische Anlagen in Waffensystemen, 
 
- 6.
- 
                
                    im Fachgebiet Systembewaffnung und Effektoren: 
                     
                        - a)
- 
                            Systembewaffnung, 
- b)
- 
                            Effektoren. 
 
        Die Anwärterinnen und Anwärter werden befähigt, die im Ingenieurstudium erworbenen Kenntnisse, ergänzt um die Besonderheiten der Wehrtechnik, in ihrem wehrtechnischen Fachgebiet anzuwenden. Einzelheiten regelt der Lehrplan.