(GtDBWVAPrV)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik –

Ausfertigungsdatum: 02.10.2009


§ 15 GtDBWVAPrV Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis“

Den Anwärterinnen und Anwärtern werden die für die spätere Aufgabenwahrnehmung notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse vermittelt. Einzelheiten regelt der Lehrplan.