Ausfertigungsdatum: 12.09.2014
(1) Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Das Abschlusszeugnis enthält:
(2) Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält einen Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung und eine Bescheinigung über die erbrachten Ausbildungsleistungen. Aus der Bescheinigung geht hervor, wie lange die Ausbildung gedauert hat, welche Inhalte sie umfasst hat und wie viele Rangpunkte erreicht worden sind.