(GtDBahnVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst – Fachrichtung Bahnwesen –

Ausfertigungsdatum: 12.09.2014


§ 14 GtDBahnVDV Prüfungsamt

Das Eisenbahn-Bundesamt richtet ein Prüfungsamt ein, das die Laufbahnprüfung organisiert. Die oberste Dienstbehörde kann die Organisation der Laufbahnprüfung einer anderen Bundesbehörde übertragen.