(GtDBahnVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst – Fachrichtung Bahnwesen –

Ausfertigungsdatum: 12.09.2014


§ 13 GtDBahnVDV Bestandteile

Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.