(GSA Fleisch)
Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

Ausfertigungsdatum: 17.07.2017


§ 5 GSA Fleisch Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot

(1) Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.

(2) Die Aufrechnung gegenüber dem unpfändbaren Teil des Arbeitsentgelts ist unzulässig.