(Fundstelle: BGBl. I 2006, 419 - 421)
    
    
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        Fachrichtung GroßhandelErstes Ausbildungsjahr
                                                     
 
 
 
 
 
 
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Stellung, Rechtsform und Struktur, 
- 1.2
- 
                Organisations- und Entscheidungsstrukturen, 
- 1.3
- 
                Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e, 
- 2.4
- 
                Waren- und Datenfluss 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.4
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 1.5
- 
                Umweltschutz, 
- 2.3
- 
                Wareneinkauf, Lernziele a bis c, 
- 4.1
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis d, 
- 4.2
- 
                Teamarbeit, Kommunikation und Arbeitsorganisation, 
- 4.3
- 
                Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.5
- 
                Warensortiment, Lernziele b bis d, 
- 3.3
- 
                Verkauf und Kundenberatung, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.3
- 
                Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis h, 
- 2.3
- 
                Wareneinkauf, Lernziele d bis f, 
- 3.2
- 
                Kalkulation und Preisermittlung, 
- 4.1
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel e, 
- 5.1
- 
                Buchen von Geschäftsvorgängen 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Handelsspezifische Logistik, 
- 2.2
- 
                Beschaffungsplanung, 
- 2.6
- 
                Warenversand 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.5
- 
                Warensortiment, Lernziel a, 
- 3.1
- 
                Marketing, 
- 3.3
- 
                Verkauf und Kundenberatung, Lernziele c bis g, 
- 4.3
- 
                Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b, 
        zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 5.2
- 
                Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, 
- 5.3
- 
                Zahlungsverkehr und Kredit 
        in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang, Lernziele a bis c und k, 
- 1.2
- 
                Warenwirtschaftssystem, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang, Lernziele d bis f, 
- 1.2
- 
                Warenwirtschaftssystem, Lernziel c, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 4.3
- 
                Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c, 
        in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang, Lernziele g bis j, 
        zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        Fachrichtung AußenhandelErstes Ausbildungsjahr
                                                     
 
 
 
 
 
 
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Stellung, Rechtsform und Struktur, 
- 1.2
- 
                Organisations- und Entscheidungsstrukturen, 
- 1.3
- 
                Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e, 
- 2.4
- 
                Waren- und Datenfluss 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.4
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 1.5
- 
                Umweltschutz, 
- 2.3
- 
                Wareneinkauf, Lernziele a bis c, 
- 4.1
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bid d, 
- 4.2
- 
                Teamarbeit, Kommunikation und Arbeitsorganisation, 
- 4.3
- 
                Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.5
- 
                Warensortiment, Lernziele b bis d, 
- 3.3
- 
                Verkauf und Kundenberatung, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.3
- 
                Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis h, 
- 2.3
- 
                Wareneinkauf, Lernziele d bis f, 
- 3.2
- 
                Kalkulation und Preisermittlung, 
- 4.1
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel e, 
- 5.1
- 
                Buchen von Geschäftsvorgängen 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Handelsspezifische Logistik, 
- 2.2
- 
                Beschaffungsplanung, 
- 2.6
- 
                Warenversand 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.5
- 
                Warensortiment, Lernziel a, 
- 3.1
- 
                Marketing, 
- 3.3
- 
                Verkauf und Kundenberatung, Lernziele c bis g, 
- 4.3
- 
                Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b, 
        zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 
        
            - 5.3
- 
                Zahlungsverkehr und Kredit 
        in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildposition 
        
            - 2.1
- 
                Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte, Lernziele g bis l, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 4.3
- 
                Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c, 
- 5.2
- 
                Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling 
        in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte, Lernziele a bis f, 
- 2.2
- 
                Fremdsprachige Kommunikation 
        zu vermitteln.