| Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | 
                
                    | Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | 
                
                    | 1 | 2 | 3 | 
                
                    | 1 | Das Ausbildungsunternehmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
 |  | 
                
                    | 1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1)
 | 
                            a)
                                Aufgaben und Bedeutung des Groß- und Außenhandels im Rahmen der Gesamtwirtschaft beschreibenb)
                                Zielsetzung und Tätigkeitsfelder des Ausbildungsunternehmens sowie seine Stellung am Markt erläuternc)
                                Geschäftsbeziehungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union darstellend)
                                Art und Rechtsform des Ausbildungsunternehmens darstellen | 
                
                    | 1.2 | Organisations- und Entscheidungsstrukturen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2)
 | 
                            a)
                                Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsunternehmens erläuternb)
                                Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Behörden und Organisationen erläutern | 
                
                    | 1.3 | Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3)
 | 
                            a)
                                Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreibenb)
                                den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragenc)
                                betriebliche und tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen erläutern, insbesondere wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellend)
                                die Positionen einer Entgeltabrechnung erklärene)
                                Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsunternehmens erklärenf)
                                Nutzen beruflicher Weiterbildung für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für das Unternehmen darstelleng)
                                betriebliche Ziele und Grundsätze bei Personalplanung, -beschaffung und -einsatz beschreibenh)
                                Ziele sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung, insbesondere der Personalbeurteilung im Ausbildungsunternehmen, erklären | 
                
                    | 1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4)
 | 
                            a)
                                Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)
                                berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)
                                Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)
                                Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | 
                
                    | 1.5 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5)
 | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 
                            a)
                                mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)
                                für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)
                                Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)
                                Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | 
                
                    | 2 | Beschaffung und Logistik (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
 |  | 
                
                    | 2.1 | Handelsspezifische Logistik (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1)
 | 
                            a)
                                Ziele, Konzepte, Transportmittel und Lagerstätten der Logistikkette darstellenb)
                                logistische Dienstleistungen nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beurteilen, Verträge abschließenc)
                                rechtliche Vorschriften für das Transportwesen anwenden, Transportrisiken beurteilen und absichernd)
                                Schnittstellen zu Herstellern, Lieferanten und Wiederverkäufern sowie Schwachstellen der Wertschöpfungskette analysieren, Fehlerquellen beseitigen und Prozesse optimieren | 
                
                    | 2.2 | Beschaffungsplanung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2)
 | 
                            a)
                                Bedarf an verschiedenen Artikeln und Warengruppen unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung sowie der Absatzchancen ermittelnb)
                                branchenbezogene Markt- und Börsenberichte, Fachpublikationen, Bezugsquellenverzeichnisse und Lieferanteninformationen für die Warenbeschaffung auswertenc)
                                Vorschläge für die Zusammenstellung marktorientierter Sortimente unter Berücksichtigung branchenüblicher Produkte entwickeln | 
                
                    | 2.3 | Wareneinkauf (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3)
 | 
                            a)
                                Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholenb)
                                Angebote insbesondere hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Qualität, Menge, Preis, Verpackungskosten, Lieferzeit, Liefer- und Zahlungsbedingungen vergleichenc)
                                Waren bestellen, Auftragsbestätigungen prüfend)
                                Vertragserfüllung prüfen, insbesondere Liefertermine überwachen und bei Verzug mahnene)
                                Eingangsrechnungen und Lieferpapiere sachlich und rechnerisch prüfenf)
                                Reklamationen unter Berücksichtigung der vertraglichen Verpflichtungen bearbeiten | 
                
                    | 2.4 | Waren- und Datenfluss (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4)
 | 
                            a)
                                Ziele, Aufbau und Funktion des betrieblichen Warenwirtschaftssystems darstellenb)
                                Warenbewegungen zur Steuerung und Kontrolle des Warenflusses erfassenc)
                                Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss berücksichtigend)
                                Stammdaten anlegen und prüfen, Änderungen veranlassen | 
                
                    | 2.5 | Warensortiment (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5)
 | 
                            a)
                                Informationen über Waren des betrieblichen Sortiments zur Aneignung von Warenkenntnissen einholen und für die Kundenberatung nutzenb)
                                branchenübliche Fachausdrücke, Normen, Maß-, Mengen- und Gewichtseinheiten anwendenc)
                                Verpackungen nach technischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten auswählend)
                                warenbezogene rechtliche Vorschriften anwenden | 
                
                    | 2.6 | Warenversand (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.6)
 | 
                            a)
                                Versandinstruktionen und Abrufe erteilen, Versand- und Begleitpapiere ausfüllenb)
                                vom Ausbildungsbetrieb genutzte Beförderungs- und Frachtarten begründen, Transportkosten ermittelnc)
                                Warenversand planend)
                                Liefertermine festlegen und kontrollieren, Reklamationen bearbeiten | 
                
                    | 3 | Vertrieb und I Kundenorientierung I (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) I
 |  | 
                
                    | 3.1 | Marketing (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1)
 | 
                            a)
                                Zielgruppen und Absatzgebiete beschreiben, Möglichkeiten der Markterkundung sowie Vertriebswege des Ausbildungsunternehmens beurteilenb)
                                Marktaktivitäten des Ausbildungsunternehmens mit Wettbewerbern vergleichenc)
                                verkaufsfördernde Maßnahmen planen und durchführend)
                                Service-, Kundendienst- und Garantieleistungen anbieten und ihre Wirkung als Marketinginstrument darstellene)
                                qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragenf)
                                Beziehung zu Kunden und Geschäftspartnern pflegen und Maßnahmen der Kundenbindung durchführen; kundenorientiert handeln | 
                
                    | 3.2 | Kalkulation und Preisermittlung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2)
 | 
                            a)
                                Preise ermittelnb)
                                Folgen von Preisänderungen darstellen und Handlungsmöglichkeiten vorschlagenc)
                                Kalkulationen durchführen | 
                
                    | 3.3 | Verkauf und Kundenberatung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3)
 | 
                            a)
                                Aufträge bestätigen und bearbeiten, Rechnungen erstellenb)
                                durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragenc)
                                Zusammensetzung der Kundenstruktur ermittelnd)
                                Anfragen bearbeiten und Angebote unter Berücksichtigung von entsprechenden Liefer- und Zahlungsbedingungen erstellene)
                                kunden- und ergebnisorientierte Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereitenf)
                                Kundenreklamationen bearbeiten, rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwendeng)
                                Konfliktarten darstellen; Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden | 
                
                    | 4 | Information und I Zusammenarbeit I (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) I
 |  | 
                
                    | 4.1 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1)
 | 
                            a)
                                externe und interne Informations- und Kommunikationsquellen und -systeme auswählen und nutzenb)
                                Daten und Informationen erfassen, sichern und pflegenc)
                                Regelungen des Datenschutzes einhaltend)
                                Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwendene)
                                Möglichkeiten des elektronischen Handels nutzen | 
                
                    | 4.2 | Teamarbeit, Kommunikation und Arbeitsorganisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2)
 | 
                            a)
                                Handlungskompetenz von Mitarbeiten, Information, Kommunikation und Kooperation für Geschäftserfolg, Arbeitsleistung und Betriebsklima nutzenb)
                                die eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrollieren,c)
                                Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswertend)
                                Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzene)
                                Themen und Unterlagen situations- und adressatengerecht aufbereiten und präsentierenf)
                                zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen | 
                
                    | 4.3 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3) I
 | 
                            a)
                                fremdsprachige Fachbegriffe verwendenb)
                                fremdsprachige Informationen nutzenc)
                                Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen | 
                
                    | 5. | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle I (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) I
 |  | 
                
                    | 5.1 | Buchen von Geschäftsvorgängen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1)
 | 
                            a)
                                Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems erklärenb)
                                Belege erfassen und Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung betrieblicher und rechtlicher Regelungen buchenc)
                                Abschlussarbeiten vorbereiten | 
                
                    | 5.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2)
 | 
                            a)
                                Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument erläuternb)
                                Kosten erfassen und überwachenc)
                                betriebliche Leistungen bewerten und verrechnend)
                                Kennzahlen auswerten und Konsequenzen für das Unternehmen ableiten | 
                
                    | 5.3 | Zahlungsverkehr und Kredit (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3)
 | 
                            a)
                                Zahlungsvorgänge im Zusammenwirken mit Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden bearbeitenb)
                                betriebliche Grundsätze der Kreditgewährung anwenden und Möglichkeiten der Risikoabsicherung nutzenc)
                                Auskünfte über Geschäftspartner einholen und bewertend)
                                aus dem Kauf- und Zahlungsverhalten von Kunden Maßnahmen ableiten | 
                
                    | Abschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachrichtungen | 
                
                    | Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | 
                
                    | 1 | 2 | 3 | 
                
                    | 1 | Fachrichtung Großhandel |  | 
                
                    | 1.1 | Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang (§ 4 Abs. 2 Nr. 1.1)
 | 
                            a)
                                Wareneingangskontrolle durchführen, Abweichungen dokumentieren und Korrekturmaßnahmen einleitenb)
                                Wareneingänge erfassen und Waren lagernc)
                                Anliefertermine überwachen, Waren annehmen, prüfen und dokumentieren, Reklamationen durchführend)
                                betriebliche Lagerorganisation und deren Arbeitsabläufe im Hinblick auf die Zielsetzung der Lagerhaltung begründene)
                                Lagerbestände überwachen, Bestandsveränderungen und -abweichungen erfassen und erforderliche Maßnahmen einleitenf)
                                Warenbestände zur Inventur aufnehmen und mit den Buchbeständen vergleicheng)
                                Waren kommissionieren und versandfertig machenh)
                                Transportkosten ermitteln, Versanddispositionen durchführeni)
                                Logistikdienstleistungen auswählen und einsetzenj)
                                Tourenplanungen unter Nutzung interner und externer Informationssysteme erstellenk)
                                rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden | 
                
                    | 1.2 | Warenwirtschaftssystem (§ 4 Abs. 2 Nr. 1.2)
 | 
                            a)
                                Daten aus dem Warenwirtschaftssystem analysierenb)
                                Maßnahmen zur Steuerung von Warenfluss und Lagerbestand durchführenc)
                                Umschlagshäufigkeit ermitteln | 
                
                    | 2 | Fachrichtung Außenhandel |  | 
                
                    | 2.1 | Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte (§ 4 Abs. 2 Nr. 2.1)
 | 
                            a)
                                Angebots- und Nachfragesituation sowie Absatzchancen feststellen; Veränderungen der Bedingungen auf nationalen und internationalen Märkten und deren Auswirkungen beurteilenb)
                                unterschiedliche Formen der Geschäftsanbahnung nutzenc)
                                mit in- und ausländischen Geschäftspartnern kommunizieren und Geschäftsabschlüsse tätigend)
                                brachenbezogene Vorschriften des Außenwirtschafts- und Zollrechts, Vertragsusancen, Währungs- und Devisenvorschriften anwendene)
                                Transportmittel und -wege im internationalen Warenverkehr unter Berücksichtigung von Transportfähigkeit, Lagerfähigkeit, Pflege, Behandlung und Verpackung von Waren erkunden sowie Frachtverträge abschließenf)
                                internationale Transportversicherungsbedingungen und gebräuchliche Klauseln anwenden sowie Versicherungsfälle bearbeiteng)
                                Möglichkeiten der Außenhandelsfinanzierung erläutern und Kreditabsicherung vorbereitenh)
                                außenhandelsspezifische Zahlungsbedingungen, insbesondere Akkreditiv anwendeni)
                                für den internationalen Handel übliche Warendokumente beschaffen, erstellen und prüfenj)
                                Zollpapiere prüfen, Zölle und Abgaben errechnenk)
                                international gebräuchliche Klauseln und Handelsusancen anwendenl)
                                internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit und branchenbezogene Arbitrage erläutern | 
                
                    | 2.2 | Fremdsprachige Kommunikation (§ 4 Abs. 2 Nr. 2.2)
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                            a)
                                in einer Fremdsprache korrespondieren und kommunizierenb)
                                fremdsprachige Offerten, Gebote und Abschlussbestätigungen erstellenc)
                                fremdsprachige Warendokumente bearbeitend)
                                fremdsprachiges Informationsmaterial auswerten |