Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Das Ausbildungsunternehmen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) |
- a)
-
Aufgaben und Bedeutung des Groß- und Außenhandels im Rahmen der Gesamtwirtschaft beschreiben
- b)
-
Zielsetzung und Tätigkeitsfelder des Ausbildungsunternehmens sowie seine Stellung am Markt erläutern
- c)
-
Geschäftsbeziehungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union darstellen
- d)
-
Art und Rechtsform des Ausbildungsunternehmens darstellen
|
1.2 | Organisations- und Entscheidungsstrukturen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) |
- a)
-
Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsunternehmens erläutern
- b)
-
Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Behörden und Organisationen erläutern
|
1.3 | Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) |
- a)
-
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
-
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen
- c)
-
betriebliche und tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen erläutern, insbesondere wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen
- d)
-
die Positionen einer Entgeltabrechnung erklären
- e)
-
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsunternehmens erklären
- f)
-
Nutzen beruflicher Weiterbildung für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für das Unternehmen darstellen
- g)
-
betriebliche Ziele und Grundsätze bei Personalplanung, -beschaffung und -einsatz beschreiben
- h)
-
Ziele sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung, insbesondere der Personalbeurteilung im Ausbildungsunternehmen, erklären
|
1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) |
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
1.5 | Umweltschutz
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
2 | Beschaffung und Logistik
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Handelsspezifische Logistik
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) |
- a)
-
Ziele, Konzepte, Transportmittel und Lagerstätten der Logistikkette darstellen
- b)
-
logistische Dienstleistungen nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beurteilen, Verträge abschließen
- c)
-
rechtliche Vorschriften für das Transportwesen anwenden, Transportrisiken beurteilen und absichern
- d)
-
Schnittstellen zu Herstellern, Lieferanten und Wiederverkäufern sowie Schwachstellen der Wertschöpfungskette analysieren, Fehlerquellen beseitigen und Prozesse optimieren
|
2.2 | Beschaffungsplanung
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) |
- a)
-
Bedarf an verschiedenen Artikeln und Warengruppen unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung sowie der Absatzchancen ermitteln
- b)
-
branchenbezogene Markt- und Börsenberichte, Fachpublikationen, Bezugsquellenverzeichnisse und Lieferanteninformationen für die Warenbeschaffung auswerten
- c)
-
Vorschläge für die Zusammenstellung marktorientierter Sortimente unter Berücksichtigung branchenüblicher Produkte entwickeln
|
2.3 | Wareneinkauf
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) |
- a)
-
Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen
- b)
-
Angebote insbesondere hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Qualität, Menge, Preis, Verpackungskosten, Lieferzeit, Liefer- und Zahlungsbedingungen vergleichen
- c)
-
Waren bestellen, Auftragsbestätigungen prüfen
- d)
-
Vertragserfüllung prüfen, insbesondere Liefertermine überwachen und bei Verzug mahnen
- e)
-
Eingangsrechnungen und Lieferpapiere sachlich und rechnerisch prüfen
- f)
-
Reklamationen unter Berücksichtigung der vertraglichen Verpflichtungen bearbeiten
|
2.4 | Waren- und Datenfluss
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) |
- a)
-
Ziele, Aufbau und Funktion des betrieblichen Warenwirtschaftssystems darstellen
- b)
-
Warenbewegungen zur Steuerung und Kontrolle des Warenflusses erfassen
- c)
-
Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss berücksichtigen
- d)
-
Stammdaten anlegen und prüfen, Änderungen veranlassen
|
2.5 | Warensortiment
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) |
- a)
-
Informationen über Waren des betrieblichen Sortiments zur Aneignung von Warenkenntnissen einholen und für die Kundenberatung nutzen
- b)
-
branchenübliche Fachausdrücke, Normen, Maß-, Mengen- und Gewichtseinheiten anwenden
- c)
-
Verpackungen nach technischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten auswählen
- d)
-
warenbezogene rechtliche Vorschriften anwenden
|
2.6 | Warenversand
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.6) |
- a)
-
Versandinstruktionen und Abrufe erteilen, Versand- und Begleitpapiere ausfüllen
- b)
-
vom Ausbildungsbetrieb genutzte Beförderungs- und Frachtarten begründen, Transportkosten ermitteln
- c)
-
Warenversand planen
- d)
-
Liefertermine festlegen und kontrollieren, Reklamationen bearbeiten
|
3 | Vertrieb und I Kundenorientierung I
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3) I | |
3.1 | Marketing
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) |
- a)
-
Zielgruppen und Absatzgebiete beschreiben, Möglichkeiten der Markterkundung sowie Vertriebswege des Ausbildungsunternehmens beurteilen
- b)
-
Marktaktivitäten des Ausbildungsunternehmens mit Wettbewerbern vergleichen
- c)
-
verkaufsfördernde Maßnahmen planen und durchführen
- d)
-
Service-, Kundendienst- und Garantieleistungen anbieten und ihre Wirkung als Marketinginstrument darstellen
- e)
-
qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
- f)
-
Beziehung zu Kunden und Geschäftspartnern pflegen und Maßnahmen der Kundenbindung durchführen; kundenorientiert handeln
|
3.2 | Kalkulation und Preisermittlung
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) |
- a)
-
Preise ermitteln
- b)
-
Folgen von Preisänderungen darstellen und Handlungsmöglichkeiten vorschlagen
- c)
-
Kalkulationen durchführen
|
3.3 | Verkauf und Kundenberatung
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) |
- a)
-
Aufträge bestätigen und bearbeiten, Rechnungen erstellen
- b)
-
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragen
- c)
-
Zusammensetzung der Kundenstruktur ermitteln
- d)
-
Anfragen bearbeiten und Angebote unter Berücksichtigung von entsprechenden Liefer- und Zahlungsbedingungen erstellen
- e)
-
kunden- und ergebnisorientierte Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten
- f)
-
Kundenreklamationen bearbeiten, rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden
- g)
-
Konfliktarten darstellen; Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
|
4 | Information und I Zusammenarbeit I
(§ 4 Abs. 1 Nr. 4) I | |
4.1 | Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) |
- a)
-
externe und interne Informations- und Kommunikationsquellen und -systeme auswählen und nutzen
- b)
-
Daten und Informationen erfassen, sichern und pflegen
- c)
-
Regelungen des Datenschutzes einhalten
- d)
-
Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
- e)
-
Möglichkeiten des elektronischen Handels nutzen
|
4.2 | Teamarbeit, Kommunikation und Arbeitsorganisation
(§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) |
- a)
-
Handlungskompetenz von Mitarbeiten, Information, Kommunikation und Kooperation für Geschäftserfolg, Arbeitsleistung und Betriebsklima nutzen
- b)
-
die eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrollieren,
- c)
-
Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
- d)
-
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
- e)
-
Themen und Unterlagen situations- und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
- f)
-
zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
|
4.3 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
(§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3) I |
- a)
-
fremdsprachige Fachbegriffe verwenden
- b)
-
fremdsprachige Informationen nutzen
- c)
-
Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
|
5. | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle I
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5) I | |
5.1 | Buchen von Geschäftsvorgängen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) |
- a)
-
Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems erklären
- b)
-
Belege erfassen und Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung betrieblicher und rechtlicher Regelungen buchen
- c)
-
Abschlussarbeiten vorbereiten
|
5.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) |
- a)
-
Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument erläutern
- b)
-
Kosten erfassen und überwachen
- c)
-
betriebliche Leistungen bewerten und verrechnen
- d)
-
Kennzahlen auswerten und Konsequenzen für das Unternehmen ableiten
|
5.3 | Zahlungsverkehr und Kredit
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) |
- a)
-
Zahlungsvorgänge im Zusammenwirken mit Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden bearbeiten
- b)
-
betriebliche Grundsätze der Kreditgewährung anwenden und Möglichkeiten der Risikoabsicherung nutzen
- c)
-
Auskünfte über Geschäftspartner einholen und bewerten
- d)
-
aus dem Kauf- und Zahlungsverhalten von Kunden Maßnahmen ableiten
|
Abschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachrichtungen |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Fachrichtung Großhandel | |
1.1 | Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang
(§ 4 Abs. 2 Nr. 1.1) |
- a)
-
Wareneingangskontrolle durchführen, Abweichungen dokumentieren und Korrekturmaßnahmen einleiten
- b)
-
Wareneingänge erfassen und Waren lagern
- c)
-
Anliefertermine überwachen, Waren annehmen, prüfen und dokumentieren, Reklamationen durchführen
- d)
-
betriebliche Lagerorganisation und deren Arbeitsabläufe im Hinblick auf die Zielsetzung der Lagerhaltung begründen
- e)
-
Lagerbestände überwachen, Bestandsveränderungen und -abweichungen erfassen und erforderliche Maßnahmen einleiten
- f)
-
Warenbestände zur Inventur aufnehmen und mit den Buchbeständen vergleichen
- g)
-
Waren kommissionieren und versandfertig machen
- h)
-
Transportkosten ermitteln, Versanddispositionen durchführen
- i)
-
Logistikdienstleistungen auswählen und einsetzen
- j)
-
Tourenplanungen unter Nutzung interner und externer Informationssysteme erstellen
- k)
-
rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden
|
1.2 | Warenwirtschaftssystem
(§ 4 Abs. 2 Nr. 1.2) |
- a)
-
Daten aus dem Warenwirtschaftssystem analysieren
- b)
-
Maßnahmen zur Steuerung von Warenfluss und Lagerbestand durchführen
- c)
-
Umschlagshäufigkeit ermitteln
|
2 | Fachrichtung Außenhandel | |
2.1 | Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte
(§ 4 Abs. 2 Nr. 2.1) |
- a)
-
Angebots- und Nachfragesituation sowie Absatzchancen feststellen; Veränderungen der Bedingungen auf nationalen und internationalen Märkten und deren Auswirkungen beurteilen
- b)
-
unterschiedliche Formen der Geschäftsanbahnung nutzen
- c)
-
mit in- und ausländischen Geschäftspartnern kommunizieren und Geschäftsabschlüsse tätigen
- d)
-
brachenbezogene Vorschriften des Außenwirtschafts- und Zollrechts, Vertragsusancen, Währungs- und Devisenvorschriften anwenden
- e)
-
Transportmittel und -wege im internationalen Warenverkehr unter Berücksichtigung von Transportfähigkeit, Lagerfähigkeit, Pflege, Behandlung und Verpackung von Waren erkunden sowie Frachtverträge abschließen
- f)
-
internationale Transportversicherungsbedingungen und gebräuchliche Klauseln anwenden sowie Versicherungsfälle bearbeiten
- g)
-
Möglichkeiten der Außenhandelsfinanzierung erläutern und Kreditabsicherung vorbereiten
- h)
-
außenhandelsspezifische Zahlungsbedingungen, insbesondere Akkreditiv anwenden
- i)
-
für den internationalen Handel übliche Warendokumente beschaffen, erstellen und prüfen
- j)
-
Zollpapiere prüfen, Zölle und Abgaben errechnen
- k)
-
international gebräuchliche Klauseln und Handelsusancen anwenden
- l)
-
internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit und branchenbezogene Arbitrage erläutern
|
2.2 | Fremdsprachige Kommunikation
(§ 4 Abs. 2 Nr. 2.2) |
- a)
-
in einer Fremdsprache korrespondieren und kommunizieren
- b)
-
fremdsprachige Offerten, Gebote und Abschlussbestätigungen erstellen
- c)
-
fremdsprachige Warendokumente bearbeiten
- d)
-
fremdsprachiges Informationsmaterial auswerten
|